Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ueberschall Sample Service GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht an, es sei denn wir haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers eine Lieferung vorbehaltlos ausführen sollten.
3. Sämtliche Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, werden im Vertragswerk schriftlich niedergelegt.
4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unserem Vertragspartner.
§ 2 Angebot, Auftrag, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten erfolgen grundsätzlich freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sofern wir auf unseren Informationsseiten Angaben zu technischen Daten und Eigenschaften und Beschaffenheit der Ware bereitstellen, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung. Durch diese Angaben sichern wir keine Eigenschaft unserer Produkte zu. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung unserer Produkte erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Sofern wir gegenüber dem Vertragspartner ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot erklärt haben, halten wir uns hieran zwei Wochen gebunden.
4. Die Bestellung unseres Vertragspartners können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt haben.
5. Soweit unsere Auftragsbestätigung nichts Abweichendes enthält, werden die dem Angebot zugrundeliegenden Einzelheiten Bestandteil des Auftrags. Nachträgliche Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmungen. Der Vertragspartner trägt die hieraus entstehenden Mehrkosten.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere für solche Fälle in denen die Bestellung des Kunden an uns von uns mit einem kongruenten Deckungsgeschäft unseres Zulieferers abgedeckt werden soll.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Soweit unser Vertragspartner nicht privater Endkunde, sondern Unternehmer ist, erfolgen unsere Preisangaben als Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Steuersatz in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und Transport und Anfuhrkosten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
2. Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferung dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer.
3. Erhöhen sich unsere Kosten nach Beauftragung und Vertragsschluss durch Änderung von Tarifgehältern oder / und der Preise unserer Zulieferer, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im gleichen Verhältnis zu ändern. Auf Verlangen werden wir unserem Vertragspartner die entsprechenden Nachweise vorlegen.
4. Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste noch offenstehende Rechnung verrechnet. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er, unbeschadet unserer weiteren Rechte, Zinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB der europäischen Zentralbank für die fälligen Zahlungsansprüche zu zahlen.
6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Privaten Endverbrauchern gewähren wir ein Widerrufsrecht, sofern die Bestellung der Ware ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgte. Sie sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie diese binnen zwei Wochen nach Erhalt der ersten Warenlieferung schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Ueberschall Sample Service GmbH, Posthornstr. 29, 30449 Hannover.
2. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Softwareprodukte, die vom Kunden geöffnet wurden, oder im Wege des download auf einen Datenträger des Käufers gelangte.
§ 5 Lieferzeit
1. Der Beginn unserer Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Besteller voraus. Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann mit dem Kunden als verbindlich vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als verbindlich bestätigt wurden.
2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
3. Sofern wir in Lieferungsverzug geraten sind, haften wir ausschließlich für solche Schäden, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen sind.
4. Im Falle des Verzuges ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, sofern er uns fruchtlos eine Frist zur Leistung, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung für den Fall des fruchtlosen Fristablauf, gesetzt hat.
5. Im Falle des Annahmeverzugs können wir vom Vertragspartner Ersatz des uns entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen verlangen. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache.
6. Wir sind jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
§ 6 Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte kann der Vertragspartner geltend machen, sofern er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel muss der Besteller innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich uns gerügt haben (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei uns). Eine später eingehende Rüge müssen wir nur gegen uns gelten lassen, wenn der Besteller nachweist, dass ihm eine frühere Rüge unmöglich oder im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unzumutbar war. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Soweit wir einen Mangel der gelieferten Ware zu vertreten haben, beschränkt sich das Recht des Vertragspartners auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder die Mängelbeseitigung oder die Lieferung eines Ersatzgegenstandes.
3. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, bleibt dem Vertragspartner das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage sind oder sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, verzögert oder die Mängelbeseitigung zweimal fehlschlägt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
4. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr für Verbraucher 2 Jahre gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe dar.
§ 7 Gesamthaftung
1. Soweit gem. § 7 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten (positive Vertragsverletzung), insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
2. Unberührt von der Regelung gem. Ziff. 1. bleiben die Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
3. Verschulden wir Pflichtverletzungen leicht fahrlässig, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
4. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung gleich welcher Art und Rechtsgrundes mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners und sonstigem vertragswidrigem Verhalten, die Ware zurückzunehmen. Sofern wir die Ware in solchen Fällen zurücknehmen, treten wir hierdurch nicht vom Kaufvertrag zurück. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
4. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
5. Im Falle der Pfändung und sonstiger Eingriffe Dritter wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit uns die Möglichkeit zur Klage nach § 771 ZPO bleibt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung ab. Auch nach Abtretung bleibt der Besteller zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Wir selbst dürfen die Forderung einziehen, wenn sich der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder wenn der Besteller zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Lizenzrechte bei Softwarekauf
1. Für die durch Ueberschall Sample Service GmbH selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
2. Lizenzbedingungen von Ueberschall Sample Service GmbH sind nach dem Öffnen der versiegelten Verpackung bzw. bei Benutzung unversiegelter Datenträger für Sie rechtsverbindlich gültig. Es dürfen keine Kopien von Software oder Dokumentationen angefertigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.
§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Soweit unserer Kunde Kaufmann i.S.d. des HGB ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 11 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Sie sind auch damit einverstanden, dass Ueberschall Sample Service GmbH die aus der Geschäftbeziehung mit Ihnen erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke weitergeben kann, es sei denn, Sie widersprechen der Weitergabe Ihrer nicht personenbezogenen Daten schriftlich.
§ 12 Anwendbares Recht
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) zugrunde. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht anders vereinbart.










